Hertha BSC droht Punktabzug: DFL setzt dem Klub eine letzte Frist

Hertha BSC droht wegen seiner angespannten Finanzlage ein Punktabzug. Der Zweitligist kämpft weiterhin mit negativem Eigenkapital und hohen Verbindlichkeiten. Den Berlinern bleiben nur noch wenige Tage, um ihre wirtschaftliche Lage spürbar zu verbessern. Andernfalls könnte die DFL Sanktionen verhängen.
Die finanzielle Schieflage
Hertha BSC meldete für den Zeitraum Juli bis Dezember 2025 einen minimalen Gewinn von lediglich 385.000 Euro. Die Verbindlichkeiten liegen bei 49,8 Millionen Euro, das Eigenkapital betrug Ende Dezember 2025 minus 38 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (minus 32,5 Millionen Euro) hat sich die Lage damit weiter verschlechtert. Statt der geforderten Verbesserung um mindestens fünf Prozent ist das Minus um 5,5 Millionen Euro gestiegen.
Die DFL-Lizenzierungsordnung verlangt für Zweitligisten entweder ein positives Eigenkapital oder eine klare Trendwende. Hertha erfüllt derzeit keines von beidem und gilt zudem als Wiederholungstäter, da bereits in den Vorjahren Auflagen bestanden. Der Hauptgläubiger A-Cap, der nach der Insolvenz des früheren Investors 777 im Oktober 2024 78,8 Prozent der Anteile übernommen hatte, plant laut „Bild“ keinen weiteren Kapitalzufluss, sondern einen Verkauf.
Drohende Sanktionen und letzte Auswege
Wie „Bild“ berichtet, riskiert Hertha BSC als Wiederholungstäter eine harte Strafe. Neben hohen Geldstrafen steht auch ein Punktabzug in der Saison 2026/27 im Raum. Die DFL hat klare Fristen gesetzt: Bis zum 15. März müssen die Berliner nachweisen, dass sie die wirtschaftlichen Auflagen erfüllen.
Mögliche Rettungswege sind laut „Bild“ begrenzt und hängen stark von Verhandlungen mit Gläubigern ab. Zentral ist dabei der Einsatz nachrangiger Darlehen. Dabei erklären Gläubiger freiwillig, dass ihre Forderungen im Rang zurückgestellt werden. Im Insolvenzfall würden sie also erst nach allen anderen Gläubigern bedient, Zinszahlungen werden häufig ausgesetzt oder deutlich reduziert.
Zusätzlich können Rückzahlungen für mindestens zwölf Monate gestreckt werden. Das verschafft dem Klub dringend benötigte Liquidität und entlastet das Eigenkapital – allerdings geht der Geldgeber dabei ein erhebliches Risiko ein.



