Dynamo Dresden akzeptiert DFB-Urteil nicht

Dynamo Dresden hat Einspruch gegen die vom Deutschen Fußball-Bund verhängte Geldstrafe eingelegt. Der Zweitligist will die Entscheidung des Sportgerichts nicht akzeptieren und lässt den Fall nun juristisch prüfen. Hintergrund ist das Drittliga-Spiel bei Hansa Rostock vom 22. Februar 2025, das von massiven Ausschreitungen überschattet wurde.
Dynamo verurteilt
Das Sportgericht hatte Dynamo zu einer Zahlung von 113.450 Euro verurteilt. Davon könnte der Klub zwar bis zu 37.800 Euro für eigene sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, dennoch empfindet die Vereinsführung die Strafe als überzogen. Vor allem die Verhältnismäßigkeit wird infrage gestellt, da auch Rostocker Fans erheblich beteiligt waren. Der DFB selbst stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Mehrzahl der pyrotechnischen Geschosse von Anhängern des Heimvereins gezündet wurde. Bereits vor Anpfiff hatte eine Rakete aus dem Rostock-Block beinahe einen Dresdner Spieler beim Aufwärmen getroffen.
Die Liste der Vorfälle ist umfangreich. Anhänger von Dynamo zündeten nachweislich 22 pyrotechnische Gegenstände, setzten Leuchtkörper ein und warfen bengalische Fackeln in Richtung von Polizeikräften. Mehrere Beamte wurden verletzt. Zudem kam es in der Halbzeitpause zu Übergriffen auf einen Versorgungsstand im Stadionumlauf, bei denen auch Signalmunition eingesetzt wurde. Weiterhin wurden Sicherheitsscheiben, ein Drehkreuz sowie Teile der sanitären Anlagen beschädigt. Der Wiederanpfiff der Partie verzögerte sich dadurch um 27 Minuten.
Rostock nicht unbeteiligt
Auch die Rostocker Seite blieb nicht unbeteiligt. Laut DFB-Urteil gingen die gezielten Angriffe mit Pyrotechnik zunächst von den Hansa-Fans aus, die den Gästeblock regelrecht einkesselten. Der Gastgeber wurde zu einer Strafe von 135.000 Euro verurteilt, zusätzlich wurde ein teilweiser Zuschauerausschluss für zwei Heimspiele ausgesprochen, der jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Aus Sicht von Dynamo wiegt dieser Unterschied schwer, zumal die Verantwortlichkeit des Veranstalters für die Sicherheitslage nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.
Der Einspruch von Dynamo sorgt nun dafür, dass sich das Sportgericht in Frankfurt erneut mit dem Fall befassen muss. Ein Termin für die Verhandlung steht bislang nicht fest. Für den Verein geht es neben der finanziellen Belastung auch um die grundsätzliche Frage, wie Strafen in vergleichbaren Fällen verteilt werden.
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