Daniela Porcelli/Getty Images
Dominik Kohr muss nach seiner Roten Karte am Freitagabend drei Spiele aussetzen und eine Geldstrafe zahlen. Das DFB-Sportgericht verkündete die Entscheidung am Montagnachmittag.
Dominik Kohr sorgte am Freitagabend beim 1:1-Unentschieden seines 1. FSV Mainz 05 gegen die TSG Hoffenheim erneut für Schlagzeilen. Mit seinem neunten Platzverweis im 316. Bundesliga-Einsatz stellte der 31-Jährige einen neuen Bundesliga-Rekord auf. Sein rüdes Einsteigen gegen Hoffenheims Max Moerstedt ließ Schiedsrichter Sascha Stegemann keine andere Wahl, als ihn vom Platz zu stellen. Dafür wurde der Mainzer mit drei Spielen Sperre und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.
Entgegen mancher Medienberichte wird Kohr damit nicht bis zum Jahresende fehlen. Olaf Thon, Weltmeister von 1990, hatte in seiner „Kicker“-Kolumne sogar eine zwölfwöchige Sperre gefordert, um „ein Exempel zu statuieren.“ Mainz 05 kann jedoch beim letzten Bundesliga-Spiel des Jahres am 21. Dezember gegen den FC St. Pauli wieder auf den Mittelfeldspieler setzen. Bis dahin ist er trotz Sperre in der Liga für den europäischen Wettbewerb spielberechtigt.
Wie schon nach dem Spiel gegen den VfB Stuttgart Ende Oktober, als Deniz Undav Kohrs harte Spielweise kritisierte, fielen auch nach der jüngsten Roten Karte harsche Worte von gegnerischer Seite. Hoffenheim-Trainer Christian Ilzer habe „schon lange kein so brutales Foul mehr gesehen“ und sprach von Glück, dass Max Moerstedt nicht schwerer verletzt wurde. Der TSG-Stürmer wurde in der 86. Minute von Kohr mit der offenen Sohle am Knöchel getroffen.
Ein rüdes Einsteigen, für das sich der ehemalige U21-Nationalspieler am Samstag via „Instagram“ entschuldigte. „Es ist mir wichtig, mich heute direkt an euch und vor allem an dich, Max Moerstedt, zu wenden“, schrieb Kohr. Der Mainzer wollte mit seiner Grätsche „lediglich einen Pass zu Max verhindern. Darauf lag mein Fokus, das war meine Intention, ich wollte Max nicht treffen.“
Doch Kohr hat den Hoffenheimer nun mal „gestempelt“ und war beim Ansehen der TV-Bilder „selbst erschrocken. Das hätte auch anders ausgehen können.“ Ein überhartes Foul, das Referee Stegemann als „gesundheitsgefährdend“ einstufte. Deshalb drohte auch eine Sperre für vier Spiele. Das Sportgericht entschied, Kohr als Wiederholungstäter härter zu bestrafen, da er bereits im März gegen den SC Freiburg (2:2) Rot gesehen hatte. Das normale Strafmaß sieht für eine Notbremse mindestens zwei Spiele Sperre vor. Nach einer Gelb-Roten Karte gegen den FC Augsburg am vierten Spieltag ist Kohr bereits zum zweiten Mal in dieser Spielzeit gesperrt.
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