Ligue 1

Diarra-Fall beendet: FIFA einigt sich auf Vergleich

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Ein jahrelanger Rechtsstreit mit potenziell weitreichenden Folgen für das internationale Transfersystem ist vorerst beendet: Die FIFA hat sich mit dem früheren französischen Nationalspieler Lassana Diarra auf einen Vergleich geeinigt. Das teilte der Weltverband am Montag mit. Damit sind nach FIFA-Angaben alle laufenden Verfahren zwischen beiden Parteien beigelegt.

Der Fall Diarra gilt als einer der bedeutendsten juristischen Konflikte im modernen Fußball. Ausgangspunkt war die vorzeitige Trennung des ehemaligen Arsenal-, Chelsea- und Real-Madrid-Profis von Lokomotive Moskau im Jahr 2014 – nur ein Jahr nach Beginn eines auf vier Jahre angelegten Vertrags. In der Folge hatte die FIFA gegen Diarra eine Entschädigungszahlung in Höhe von zehn Millionen Euro verhängt.

Diarra zog daraufhin vor Gericht und forderte später 65 Millionen Euro Schadenersatz von FIFA und dem belgischen Verband. Rückenwind erhielt er im Oktober 2024 durch ein wegweisendes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union. Das höchste EU-Gericht kam zu dem Schluss, dass bestimmte FIFA-Regeln im Zusammenhang mit internationalen Spielerwechseln gegen EU-Recht verstoßen. Konkret sah das Gericht Hindernisse für die Freizügigkeit von Spielern und den Wettbewerb zwischen Vereinen.

Die Brisanz des Falls lag vor allem darin, dass die damaligen FIFA-Regularien nicht nur den betroffenen Spieler finanziell belasteten, sondern auch aufnehmende Klubs abschrecken konnten. Genau das war im Fall Diarra entscheidend: Ein geplanter Wechsel zum belgischen Klub Charleroi kam nicht zustande, weil rechtliche und wirtschaftliche Risiken im Raum standen. Der Diarra-Fall entwickelte sich dadurch zu einem Präzedenzfall für das gesamte Transfersystem im europäischen Fußball.

Der nun erzielte Vergleich beendet den Streit zwar formal, lässt aber zentrale Fragen offen. Die FIFA betonte ausdrücklich, dass mit der Einigung weder ein Schuldeingeständnis noch eine Entschädigungszahlung verbunden sei. Auch von Diarras Anwälten lag zunächst keine Stellungnahme vor.

Ganz ohne Folgen bleibt der Fall dennoch nicht. Nach dem Urteil des EU-Gerichts hatte die FIFA ihre Transferregeln bereits angepasst und eine Übergangsregelung für die Berechnung möglicher Entschädigungen sowie die Beweislast bei Vertragsbrüchen eingeführt.

Darüber hinaus hat das sogenannte „Diarra-Urteil“ europaweit Bewegung ausgelöst: Rund 20 nationale Spielergewerkschaften haben inzwischen Unterstützung für eine Sammelklage gegen die FIFA zugesagt. Damit könnte der Fall trotz des Vergleichs sportpolitisch noch lange nachwirken.

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