Foto: SASCHA SCHUERMANN/AFP/Getty Images
Es war – gemeinsam mit der Szene zwischen Wolfsburg-Keeper Koen Casteels und Stuttgart-Kapitän Christian Gentner – der Aufreger des vergangenen Spieltags. In der Partie Borussia Dortmund gegen den 1. FC Köln traf BVB-Innenverteidiger Sokratis in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit zum 2:0 für die Gastgeber, Schiedsrichter Patrick Ittrich nahm den Treffer jedoch zunächst wegen eines angeblichen Fouls des Torschützen am Kölner Keeper Timo Horn zurück, nach Intervention des Videoschiedsrichters gab er den Treffer letztlich aber doch. Wie sich im Nachhinein herausstellte zu Unrecht, denn der Ball hatte beim Pfiff des Referees die Torlinie noch nicht überquert.
Direkt im Anschluss an die Partie kündigte FC-Manager Jörg Schmadtke an, gegen die Spielwertung Protest einlegen zu wollen. „Es war eine irreguläre Entscheidung gegen das Regelwerk und durch die ist das Spiel entschieden worden. Wenn gegen das Regelwerk entschieden wird, dann ist eine Neuansetzung eine Entscheidung, die wir anstreben“, erklärte der 53-Jährige bei Sky.
Die Verantwortlichen von Borussia Dortmund sehen das naturgemäß anders. „Man muss auch verlieren können. Gerade nach so einem Spiel. Die Kölner haben zweimal aufs Tor geschossen. Zudem waren beide Entscheidungen richtig“, sagte BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke. „Ob der Ball jetzt auf der Linie war oder 20 Zentimeter dahinter, das ist doch total lächerlich. Dann ist man eben ein ganz schlechter Verlierer.“
BVB-Sportdirektor Michael Zorc versteht den Protest der Kölner ebenfalls nicht. „Ich finde es nahezu grotesk oder lächerlich, wenn wir jetzt anfangen, an diesem Spiel rumzudoktern“, pflichtet er Watzke bei.
Wie die ‚BILD‘ nun erfahren hat, nahm Schiedsrichter Patrick Ittrich die Szene anders in den Spielbericht auf, wodurch sich die Erfolgschancen des Kölner Protests gen Null bewegen dürften. Der 38-jährige Referee erklärt dort, dass der Ball seiner Wahrnehmung nach bei seinem Pfiff bereits die Linie überquert hatte. Somit läge in dieser Situation eine falsche Tatsachenentscheidung vor, die nach DFB-Rechtsordnung nicht für ein Wiederholungsspiel ausreicht. Eine ähnliche Ausgangslage wie beim Phantomtor von Stefan Kießling gegen die TSG Hoffenheim im Jahr 2013.
Sollten die Kölner nun dennoch an ihrem Vorhaben festhalten, könnte noch diese Woche eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht stattfinden. Die darauffolgenden verhandelnden Gerichtsbarkeiten wären das DFB-Bundesgericht und das ständige Schiedsgericht. Als letzte Instanz wäre auch ein ordentliches Gericht denkbar.
Ob die Verantwortlichen des 1. FC Köln jedoch tatsächlich Protest einlegen werden, entscheidet sich erst am heutigen Dienstag.
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