SV Werder Bremen

Hohe Geldstrafen für zwei Bundesligisten

Werbung

Das DFB Sportgericht hat heutige die Urteile gegen zwei Bundesligisten verkündet, wo die Fans negativ in den Stadien aufgefallen sind.

Besonders hart getroffen hat es Werder Bremen. Während des DFB-Pokal Spiels gegen Lotte wurde Pyrotechnik gezündet. Das kostet die Bremer Vereinskasse nun 38.000 Euro. Mit einbegriffen waren auch die kleineren Ausschreitungen gegen 1. FSV Mainz und den FC Ingolstadt.

Außerdem müssen auch die Schanzer tief in die Tasche greifen. Für das Werfen von Papierkugeln gegen Augsburg und das Werfen von leeren Plastikbechern auf Spieler von RB Leipzig und die Schiedsrichter, muss der Verein insgesamt 14.000 Euro überweisen.

Jeder der beiden Vereine, hat dem Urteil bereits zugestimmt. Beide Urteile können auch noch einmal auf der Seite des Sportgerichts nachgelesen werden.

Werbung

Ältere Artikel

VfB gegen FC Bayern: So entwickelten sich die Marktwerte

Der Süd-Schlager lebte am Samstagnachmittag wieder auf! VfB Stuttgart gegen den FC Bayern 3:1 (1:1),…

5. Mai 2024

BVB-Idol Marco Reus geht mit diesen Rekorden

BVB gegen den FC Augsburg 5:1 (4:1) am Samstagnachmittag. Seit Freitagmittag stand fest: Marco Reus…

5. Mai 2024

Kein Bayern-Coach: Rangnick bleibt… bester Österreich-Trainer

Die Trainersuche beim FC Bayern München erfuhr am Donnerstag eine sensationelle Wendung. Ralf Rangnick (65),…

4. Mai 2024

VfB Stuttgart: Guirassy im Visier des FC Arsenal

Dank des Sieges vom BVB gegen Paris St. Germain im Halbfinalspiel der diesjährigen Champions-League-Saison ist…

4. Mai 2024

Premier-League-Misere geht weiter!

Aus der Serie „Good Ebening“ – oder anders: „Here are the results from the Greek…

4. Mai 2024

Novum rückt näher: Bundesliga in Hamburg, aber ohne den HSV!

Nein, der FC St. Pauli ist am Freitagabend im brisanten Stadt-Derby beim Hamburger SV (0:1)…

4. Mai 2024

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Nutzererlebnis bieten zu können. Wenn Sie fortfahren, diese Seite zu verwenden, nehmen wir an, dass Sie damit einverstanden sind.