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Videobeweis: Ja, aber bitte richtig.

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Der Videobeweis: Schon jetzt ein leidiges Thema, über das sich lange nach der Einführung in der Bundesliga noch vehement gestritten wird. Wirklich einig ist man sich scheinbar nur in den seltensten Fällen. Doch wie kommt das?

Der Hauptgrund ist der ursprüngliche Sinn des Videobeweises: Er soll den Sport gerechter machen, die Schiedsrichter entlasten und für weniger Diskussion sorgen. Doch er macht exakt das Gegenteil. Seit dem ersten Einsatz des Video Assistent Referee (VAR) beim Supercup-Spiel zwischen dem FC Bayern und Borussia Dortmund vergeht kaum ein Bundesliga-Spieltag, ohne dass über die Neuerung diskutiert wird. Beim Supercup ging es um eine vermeintliche Abseitssituation, an den ersten beiden Spieltagen fielen übereinstimmenden Berichten zufolge die Funkverbindungen zum Video-Schiri in manchen Spielen komplett aus.

Aufreger in Stuttgart

Groß war die Aufregung am Samstag. Beim Spiel zwischen dem VfB Stuttgart und dem VfL Wolfsburg flog Wölfe-Keeper Koen Casteels mit dem Knie voraus in das Gesicht von Christian Gentner. Der Mittelfeldmann der Stuttgarter brach sich dabei Augenhöhle, Oberkiefer und Nasenbein, doch Schiedsrichter Guido Winkmann sah keinen Anlass, abzupfeifen. Auch der Video-Assistent griff in dieser Szene nicht ein. Dass der VfB-Mannschaftsarzt Gentner in der Spielunterbrechung kurze Zeit später die Zunge aus dem Rachen ziehen musste, zeigt, wie kritisch die Situation wohl war. Eine krasse Situation, die viele Gemüter hochkochen ließ. Doch so emotional man auch darüber diskutierte: Hier haben weder Schiedsrichter noch Video-Assistent einen Fehler gemacht. Guido Winkmann wertete die Aktion als unglücklichen Zusammenprall und Deniz Aytekin in der Video-Zentrale in Köln bestätigte durch seinen Nichteingriff diese Sichtweise. Andernfalls hätte es Elfmeter für Stuttgart geben müssen.

Regelwidrigkeit beim Spiel in Dortmund

Anders war es beim Spiel am Sonntag zwischen Borussia Dortmund und dem 1. FC Köln. Beim Stand von 1:0 für die Hausherren stocherte Sokratis nach einer Ecke den Ball zum vermeintlichen 2:0 ins FC-Tor, doch Schiedsrichter Patrick Ittrich aus Hamburg hatte zuvor auf Stürmerfoul entschieden. Während sich die Dortmunder schon verärgert ob der aus ihrer Sicht falschen Entscheidungen zurückzogen, hielt Ittrich den Finger ans Headset. Kurze Zeit später gab Ittrich den Treffer schließlich und pfiff kurz darauf zur Pause. Das ist regelwidrig. Das Regelwerk sieht nämlich vor, dass der VAR nicht mehr eingreifen darf, wenn der Schiedsrichter in einer Situation abpfeift, bevor ein Tor fällt. Dabei ist es unerheblich, ob der Pfiff zum Stürmerfoul eine klare Fehlentscheidung ist. Nur wenn Ittrich erst nachdem der Ball im lag gepfiffen hätte, wäre eine Umstimmung nach Konsultation des Videobeweises regeltechnisch zulässig gewesen.

Das Spiel endete schließlich 5:0 für den BVB, nachdem der FC nach der Pause regelrecht auseinander fiel. Kurz nach Abpfiff kündigte ein sichtlich wütender Jörg Schmadtke an, gegen den Spielausgang Protest einlegen zu wollen. Auch wenn das nach einer klaren und verdienten Niederlage lächerlich erscheint: Schmadtke ist im Recht. Das Tor zum 2:0 hätte nicht gegeben werden dürfen.

Der Videobeweis kann die Bundesliga bereichern. Das geht aber nur, wenn er richtig funktioniert und korrekt eingesetzt wird. Dazu gehört, dass die technischen Rahmenbedingungen gegeben sind und es zu keinen Funkausfällen kommt. Dazu gehört auch, dass möglichst bald die Kommunikation zwischen VAR und Schiedsrichter auf dem Platz schneller funktioniert. Und ebenso, dass man sich an die Regeln hält. Es darf nicht sein, dass jeder Video-Schiedsrichter eingreift, wenn er es gerade für richtig hält. Denn dann ist dieses „technische Hilfsmittel“ keines.

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